Betr.: Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Beschlussvorlage GR/118/2025: „Grundsatzbeschluss Gebietsentwicklung Gewerbegebiet Sinsheim Süd“

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Siesing,
sehr geehrter Bürgermeister Kippenhan,

Sachverhalt:
Dieser Änderungsantrag bezieht sich auf die Beschlussvorlage GR/118/2025 der Verwaltung zum Grundsatzbeschluss „Gewerbegebiet Sinsheim Süd“. Ziel ist es, den vorgeschlagenen Grundsatzbeschluss um klare Regelungen zur abschnittsweisen, bedarfsorientierten Entwicklung und zur Anwendung von Nachhaltigkeitskriterien zu ergänzen.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, dass die Erschließung des geplanten Gewerbegebiets Sinsheim Süd abschnittsweise und bedarfsorientiert erfolgt.
1. Das Gesamtgebiet wird in mehrere logische Bauabschnitte gegliedert (z. B. nach Ost/West, Topographie, Anbindung, geschützten Biotopen oder Kaltluftschneisen). Diese Gliederung dient der Orientierung und ermöglicht eine abschnittsweise, bedarfsorientierte Entwicklung. Erschlossen wird jeweils nur der Bauabschnitt, für den ein konkreter Bedarf nachgewiesen ist.
2. Die technische Infrastruktur (Straßen, Wasser/Abwasser, Energie, Telekommunikation) wird jeweils nur für Bauabschnitte hergestellt, für die eine verbindliche Nachfrage durch Kauf- oder Optionsverträge nachgewiesen ist und für die aufgrund der Eigentumsverhältnisse eine Bebauung/Veräußerung möglich ist.
3. Regenrückhalte- und Entwässerungsanlagen werden abschnittsweise dimensioniert und so angelegt, dass eine Erweiterung möglich bleibt.
4. Investitionen in weitere Abschnitte erfolgen erst nach gesicherter Nachfrage und unter Berücksichtigung einer Kosten-Nutzen-Bewertung.
5. Die Verwaltung berichtet dem Gemeinderat regelmäßig über Fortschritte bei Eigentumserwerb, Grundstücksvermarktung und notwendiger Infrastruktur.
6. Die Machbarkeitsstudie und die weitere Entwicklung des Gewerbegebiets Sinsheim Süd erfolgen nach definierten Nachhaltigkeitskriterien (z. B. Flächeneffizienz, Energieversorgung mit erneuerbaren Energien, Regenwassermanagement, Begrünung, Artenschutzmaßnahmen, Kaltluftschneisen). Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu einen Vorschlag für einen Kriterienkatalog zu erarbeiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.

Begründung:
Die wirtschaftliche Entwicklung Sinsheims ist für uns von großer Bedeutung, ebenso die Unterstützung ansässiger Unternehmen bei ihren Erweiterungsplänen. Eine Vollerschließung des gesamten 30 Hektar großen Gebiets ohne verbindliche Nachfrage sollte jedoch nicht Teil des Grundsatzbeschlusses sein – aus finanziellen, ökologischen und städtebaulichen Gründen.
In den Vorgesprächen wurde von einem Flächenbedarf von rund zehn Hektar gesprochen. Ob dieser Bedarf von einer einzelnen oder mehreren Firmen ausgeht, ist derzeit offen – sicher ist jedoch, dass er deutlich unterhalb der Gesamtgröße des Gebiets liegt. Zudem besitzt die Stadt derzeit nur rund sechs Prozent der Flächen. Eine sofortige Vollerschließung birgt deshalb erhebliche finanzielle Risiken und die Gefahr von jahrelang brachliegenden Arealen.
Das vorgesehene Gebiet im Kraichgauer Hügel- und Ackerland ist zugleich von hoher ökologischer Bedeutung. Es leistet wichtige Beiträge zur Biodiversität, zur Wasserversickerung und Grundwasserneubildung und fungiert als Kaltluftschneise für die Kernstadt. Diese Funktionen würden durch eine überdimensionierte Erschließung unnötig beeinträchtigt.
Mit einer abschnittsweisen, bedarfsorientierten Entwicklung wird gewährleistet, dass nur tatsächlich benötigte Flächen erschlossen werden – und zwar dann, wenn verbindliche Zusagen der Unternehmen vorliegen. Kleinere Bedarfe können vorrangig durch noch verfügbare Flächen in bestehenden Gewerbegebieten gedeckt werden. So bleibt die Stadt flexibel, reduziert finanzielle Risiken und verhindert überflüssige Eingriffe in wertvolle Landschaftsräume.
Die Verwaltungsvorlage spricht an dieser Stelle offen von der Entwicklung eines ca. 30 Hektar großen Bereichs, ohne den Umfang der Erschließung im Detail festzulegen. Gerade weil die Formulierungen hier sehr allgemein gehalten sind, soll mit unserem Änderungsantrag verbindlich festgeschrieben werden, dass eine Erschließung nur abschnittsweise und bedarfsorientiert erfolgt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Flächen vorsorglich oder über Bedarf erschlossen und damit unnötig versiegelt werden.
Das Beispiel der unbebauten Flächen im Umfeld der Badewelt zeigt zudem, wie problematisch es ist, wenn Areale auf lange Zeit blockiert, aber nicht bebaut werden. Mit der von uns vorgeschlagenen Vorgehensweise soll genau dies vermieden werden.
Die Verwaltung informiert den Gemeinderat in angemessenem Turnus über den Stand von Eigentumserwerb, Vermarktung und Infrastruktur, um den Entwicklungsprozess transparent und steuerbar zu halten.
Darüber hinaus ist es uns ein zentrales Anliegen, dass das Gewerbegebiet von Beginn an nach Nachhaltigkeitskriterien entwickelt wird – etwa hinsichtlich Flächeneffizienz, Energieversorgung, Regenwassermanagement und Begrünung. Vergleichbare Kommunen und Bundesländer – u. a. Hessen, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bayern sowie die Stadt Recklinghausen – haben hierfür bereits erfolgreiche Leitfäden und Modellprojekte vorgelegt.