Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt: Die Stadt Sinsheim erlässt eine Katzenschutzverordnung gemäß § 13b TierSchG. Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der landesweiten Musterregelungen (siehe Anhang) einen Satzungsentwurf zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen.
Begründung:
• In Sinsheim vermehren sich nicht kastrierte Freigängerkatzen unkontrolliert. Das führt zu erheblichem Tierleid, Überlastung des Tierheims und Gesundheitsrisiken.
• § 13b TierSchG erlaubt Kommunen die Einführung einer Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigängerkatzen – eine rechtlich zulässige und wirksame Maßnahme.
• Erfahrungsberichte von Tierschutzorganisationen wie „Pfotensuche Sinsheim“ bestätigen die Dringlichkeit im städtischen Raum (siehe Anhang).
Ziele der Verordnung:
• Kastration freilebender Katzen zur Verhinderung unkontrollierter Vermehrung
• Schutz der Tiere (Gesundheit, Lebensqualität)
• Entlastung des Tierheims durch weniger Streunerkatzen
• Rechtssicherheit für Tierschutzvereine bei Einfang und Kastration
• Kennzeichnung & Registrierung erleichtern Rück- und Weitervermittlungen ((Rückvermittlung: verlorene Tiere können schnell an ihre Besitzer zurückgegeben werden; Weitervermittlung: ungekennzeichnete Tiere gelten nur bei bestehender Kennzeichnungspflicht als besitzerlos – das erspart Tierheimen lange Wartezeiten)
• Förderung der Biodiversität und Schutz der Wildkatzenpopulation durch Vermeidung von Hybridisierung mit Hauskatzen
Lokaler Bezug & Dringlichkeit:
• Ehrenamtliche und Tierärzte in Sinsheim erleben täglich die Folgen der freilaufenden und verwilderten Hauskatzen – bisher fehlt hierfür eine rechtliche Basis.
• Vergleichbare Kommunen (z. B. Lahr, Möckmühl, Weinsberg) zeigen, dass solche Verordnungen praktikabel, effektiv und finanziell tragfähig sind.
• Die Europäische Wildkatze kehrt dank vielfältiger Naturschutzmaßnahmen langsam wieder in den Odenwald zurück. Unsere Revierförster vor Ort hoffen, dass sich diese bedrohte Art auch im Waldgebiet rund um Hilsbach wieder ansiedelt. Um dies zu ermöglichen, ist es auch wichtig, die unkontrollierte Vermehrung freilaufender Hauskatzen in Waldgebieten einzudämmen, da diese durch Hybridisierung und Nahrungskonkurrenz eine erhebliche Gefahr für die Wildkatze darstellen.
• Die Einführung einer Katzenschutzverordnung in Sinsheim würde also nicht nur dem Haustierschutz dienen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wildkatze leisten.
• Zudem wird die geplante Verordnung von mehreren Sinsheimer Tierärztinnen ausdrücklich unterstützt, die aus ihrer Praxis heraus den dringenden Handlungsbedarf erkennen.
Mit dieser Verordnung kann Sinsheim aktiv Tierleid vermeiden, das örtliche Tierheim entlasten und Verantwortung für nachhaltigen Tierschutz übernehmen.
Wir beantragen daher die zeitnahe Prüfung im zuständigen Ausschuss und die Erstellung eines Satzungsentwurfs durch die Verwaltung.
Für die Fraktion der CDU
Florian Hummel
Für die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen
Anja Hoffmann