Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Stellplatzsatzung für den Ortsteil Weiler (GR/043/2025)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Sinsheim sieht die zunehmende Nachverdichtung im Ortsteil Weiler und die daraus entstehende Parkplatzproblematik im öffentlichen Raum. Dennoch lehnen wir die geplante Stellplatzsatzung in der vorliegenden Form ab – aus ökologischen, sozialen und städtebaulichen Gründen.

Unsere wichtigsten Argumente gegen die Satzung:

1. Die Satzung verfestigt den Autoverkehr als Normalfall.
Die verpflichtende Vorgabe von zwei Stellplätzen pro Wohnung legt planerisch fest, dass jeder Haushalt zwei Autos benötigt. Das widerspricht allen kommunalen, landes- und bundesweiten Zielen zur Mobilitätswende und zur Reduzierung klimaschädlicher Emissionen.

2. Mehr Stellplätze bedeuten mehr Flächenversiegelung.
Zusätzliche Stellplätze – insbesondere im Ortskern – gehen oft zulasten von Grünflächen, Versickerungsflächen und Lebensräumen im Siedlungsbereich. Das verschärft Probleme wie Überhitzung im Sommer, Verlust an Biodiversität und ökologische Defizite im Wohnumfeld.

3. Die Regelung verteuert das Bauen und Wohnen.
Ob real gebaut oder durch Ablöse gezahlt – jeder Stellplatz kostet Geld. Damit wird das Bauen für alle teurer, auch für Menschen, die gar kein Auto besitzen oder nur eines benötigen. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte ist das sozialpolitisch der falsche Weg.

4. Die Satzung trifft pauschal alle – ohne Rücksicht auf individuelle Mobilitätsformen.
Menschen, die bewusst autofrei leben, in einem Carsharing-Modell unterwegs sind oder aus Alters- oder Gesundheitsgründen kein Auto nutzen, werden dennoch zur Schaffung von Stellplätzen verpflichtet. Diese Ungleichbehandlung halten wir für unangemessen.

5. Es gibt zeitgemäßere Alternativen.
Statt mehr Stellplätze vorzuschreiben, sollten wir in Weiler und anderen Stadtteilen:

  • alternative Mobilitätsformen gezielt fördern (ÖPNV, Fahrrad, Carsharing),
  • Radwegnetz zwischen den Orsteilen weiter foerdern (hier expilizit) Weiler Sinsheim entwickeln
  • Intelligente Quartierslösungen mit Sharing Angebote entwickeln,
  • mit kreativen Instrumenten wie Mobilitätskonzepten oder Stellplatzmanagement arbeiten.

Fazit:
Wir begrüßen die Zielsetzung, den öffentlichen Raum zu entlasten – sehen aber in der geplanten Stellplatzsatzung den falschen Weg. Die pauschale Stellplatzpflicht setzt auf überkommene Mobilitätsmuster, belastet Bauwillige und steht der klimapolitischen Verantwortung unserer Stadt entgegen.

Wir fordern daher, die Satzung nicht zu beschließen, sondern eine zeitgemäße, sozial- und klimagerechte Lösung zu erarbeiten.

Zusätzliche Info!

In Baden-Württemberg regeln Stellplatzsatzungen auf kommunaler Ebene die Verpflichtung zur Bereitstellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrräder bei Bauvorhaben. Diese Satzungen basieren auf der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO), insbesondere auf § 37, der die Herstellung notwendiger Stellplätze vorschreibt.​aktivmobil-bw.de+8

Hier einige Beispiele für Stellplatzsatzungen in baden-württembergischen Gemeinden:

  1. Stadt Wiesloch: Die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen ermöglicht es Bauherren, ihre Stellplatzverpflichtung durch Zahlung eines Ablösebetrags zu erfüllen, wenn die Herstellung von Stellplätzen auf dem Baugrundstück nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist. Der Ablösebetrag beträgt 6.135,50 € je Stellplatz. ​aktivmobil-bw.de+3wiesloch.de+3dettingen-erms.de+3
  2. Stadt Ditzingen: Die Stellplatzablösesatzung regelt die Bedingungen, unter denen Stellplätze durch eine Geldzahlung abgelöst werden können. Der Ablösebetrag dient der Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen oder der Förderung alternativer Mobilitätsangebote. ​VCD vor Ort+3Stadt Ditzingen+3dettingen-erms.de+3
  3. Gemeinde Dettingen an der Erms: Die Satzung über die Ablösung von Stellplätzen legt fest, dass baurechtlich notwendige Stellplätze grundsätzlich auf dem Baugrundstück herzustellen sind. Ist dies nicht möglich, kann eine Ablösung durch Zahlung eines Geldbetrags erfolgen. Der Ablösebetrag wird für Maßnahmen verwendet, die den ruhenden Verkehr entlasten. ​aktivmobil-bw.de+2dettingen-erms.de+2wiesloch.de+2
  4. Stadt Ochsenhausen: Die Stellplatzsatzung erhöht die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen je nach Wohnungsgröße. Beispielsweise sind bei Wohnungen über 90 m² zwei Stellplätze vorzusehen. Ziel ist es, dem wachsenden Stellplatzbedarf gerecht zu werden und Konflikte hinsichtlich der Stellplatzsituation zu vermeiden. ​ochsenhausen.de
  5. Gemeinde Schutterwald: Die Stellplatzsatzung erhöht die Stellplatzverpflichtung für Wohnungen auf zwei Stellplätze je Wohneinheit. Die Satzung gilt für bestimmte Straßen im Gemeindegebiet und zielt darauf ab, den ruhenden Verkehr zu ordnen und ausreichende Parkmöglichkeiten sicherzustellen. ​schutterwald.de

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