Stellungnahme zum Bauvorhaben Hoffenheimer Straße 11 in Eschelbach – Anwendung des § 246e BauGB („Bauturbo“) – Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Siesing, sehr geehrter Herr Bürgermeister Kippenhan, sehr geehrtes Gremium,
wir von Bündnis 90/Die Grünen schließen uns der fachlichen Bewertung und der Beschlussempfehlung der Verwaltung an und werden der beantragten Abweichung nach § 246e BauGB nicht zustimmen.
Mit dem sogenannten Bauturbo hat der Gesetzgeber bewusst eine befristete Experimentierklausel bis zum Jahr 2030 geschaffen. Dieses Instrument soll den Kommunen ermöglichen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – dort, wo dies städtebaulich sinnvoll und verantwortbar ist. Es geht ausdrücklich nicht darum, ungesteuert Bebauung im Außenbereich zu ermöglichen, sondern darum, verantwortungsvoll und im Sinne der städtebaulichen Entwicklung zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
Gleichzeitig überträgt es uns als Gemeinderat ausdrücklich die Verantwortung, im Einzelfall sorgfältig zu prüfen und abzuwägen – und dabei sowohl die städtebaulichen als auch die infrastrukturellen und finanziellen Auswirkungen für die gesamte Stadt im Blick zu behalten.
Der Bauturbo ist damit ein Instrument für eine verantwortungsvolle städtebauliche Steuerung – und keine automatische Grundlage für eine Bebauung im Außenbereich.
Der Ortschaftsrat Eschelbach hat sich mit dem Vorhaben befasst und seine Perspektive eingebracht. Die Verantwortung für die abschließende Entscheidung liegt jedoch beim Gemeinderat, der die Auswirkungen auf die gesamte Stadt und alle Stadtteile berücksichtigen muss.
Denn es geht hier nicht nur um ein einzelnes Grundstück in Eschelbach. Eine Zustimmung würde aus unserer Sicht einen Präzedenzfall schaffen – für Eschelbach und für alle anderen Stadtteile von Sinsheim. In allen Ortsteilen gibt es vergleichbare Situationen am Ortsrand. Wenn wir hier zustimmen, werden wir künftig immer häufiger mit ähnlichen Anträgen konfrontiert werden.
Darüber hinaus erfüllt der betreffende Bereich eine wichtige Funktion als klarer Ortsrand und als Übergang zur freien Landschaft. Eine Bebauung würde diese Struktur dauerhaft verändern und den Einstieg in eine schrittweise weitere Bebauung dieses bislang freigehaltenen Bereichs bedeuten.
Damit würde die Stadtentwicklung zunehmend durch Einzelentscheidungen geprägt – und nicht mehr durch eine planvolle und verantwortungsvolle Gesamtentwicklung.
Ein zentraler Punkt ist dabei die Infrastruktur. Wenn die Stadt ein Baugebiet entwickelt, werden Straßen, Kanalisation und Versorgungsleitungen von Anfang an geplant und die Kosten verursachungsgerecht auf die Baugrundstücke umgelegt.
Hier wäre das anders. Eine Bebauung im Außenbereich kann schrittweise Infrastrukturfolgen auslösen, ohne dass diese vollständig refinanziert werden können. Damit ist das Risiko langfristiger Kosten für die Allgemeinheit real – und das können wir nicht mitverantworten.
Als Gemeinderat tragen wir Verantwortung für die nachhaltige und gerechte Entwicklung der gesamten Stadt Sinsheim und aller ihrer Stadtteile. Dazu gehört auch, den Außenbereich zu schützen, Infrastrukturkosten verantwortungsvoll zu steuern und die Stadtentwicklung weiterhin aktiv und planvoll zu gestalten – und nicht durch Einzelfallentscheidungen aus der Hand zu geben.
Aus diesen Gründen werden wir der beantragten Abweichung nach § 246e BauGB nicht zustimmen.
Vielen Dank.

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