Begründung zum Antrag Regionalplan, 20.05.2021 , Anja Wirtherle


Der Regionalplan, und damit auch seine jetzt anstehende Fortschreibung, stellt ein wichtiges Element der Flächenplanung dar.

Übergreifend über drei Bundesländer soll damit in der Metropolregion Rhein-Neckar die räumliche Entwicklung der Region für die kommenden 15 Jahren planerisch gesteuert werden .
Sinsheim hat, neben einigen kleineren Wohnbebauungsflächen, auch die Aufnahme von 35ha Fläche zur möglichen Bebauung mit Industrie- und Gewerbebetrieben in den Regionalplan vorgeschlagen.

Natürlich ist auch uns klar, dass dies nur ein erster Schritt auf dem Weg zu einer möglichen Bebauung der Fläche ist. Trotzdem ist es eine erste wichtige Festlegung. In Zukunft werden wir bei Planungen womöglich nur diese Flächen betrachten und andere Möglichkeiten gar nicht mehr in Erwägung ziehen. Zumal spätere Änderungen Zielabweichungsverfahren erfordern, die durchaus langwierig werden können.
Der Regionalplan ist damit auch aus kommunaler Sicht ein wichtiger Baustein auf dem Weg unserer Entwicklung. Deshalb obliegt die Entscheidung darüber, welche Flächen unserer Gemeinde der Metropolregion RN für welchen Zweck vorgeschlagen werden, unserem Gremium.

Der Antrag wird ja nun am 15.06. im ATU behandelt und über die Aufnahme der Flächen wird dann erst am 22.06. im Gesamtgremium entschieden. Nicht glücklich sind wir darüber, dass die öffentliche Diskussion im Gemeinderat über die Flächen dadurch evtl. erst nach Beendigung der Offenlage für die Bevölkerung stattfindet. Eine Beteiligung der Bevölkerung wird damit erschwert.

Wir gehen davon aus, dass solchen Entscheidungen in Zukunft auch ohne Antrag öffentlich im Gemeinderat vorgestellt und getroffen werden. Zum einen entspricht das unserer Ansicht nach der gültigen Rechtssprechung , zum anderen ist es wichtig, die Bevölkerung über solche Themen weitreichend und frühzeitig zu informieren. Der um sich greifenden Politikverdrossenheit wird sonst noch mehr Vorschub geleistet.

Verwandte Artikel