Dr. Schmidt-Eisenlohr: Neues Landeshochschulgesetz stärkt den Wissenschaftsstandort Metropolregion Rhein Neckar.

Für mehr Qualität von Forschung und Lehre hat Grün-Rot das Landeshochschulgesetz umfassend überarbeitet.

Heute stimmt der Landtag von Baden-Württemberg über die umfangreiche Novelle des Landeshochschulgesetzes ab. „Wir erweitern die Entscheidungsspielräume der Hochschulen und stärken die akademische Selbstverwaltung“, betont Dr. Schmidt-Eisenlohr. Das Gesetz schaffe zeitgemäße Karrierewege in der Wissenschaft und ermögliche moderne Formen des Studierens und der Weiterbildung. Sein Fazit: „Vieles im Landeshochschulgesetz war von der Realität überholt und musste dringend überarbeitet werden. Das haben wir angepackt.“

Ein zentrales Thema der Novelle, ist die Qualitätssicherung bei den Promotionsverfahren. „Baden-Württemberg geht hier mutig voran. Als erstes Bundesland schreiben wir Promotionsvereinbarungen zwischen Doktorandinnen und Doktoranden einerseits und den Betreuerinnen und Betreuern vor“, sagt Dr. Schmidt-Eisenlohr. Für Streitfälle seien Ombudspersonen vorgesehen. Ein Konvent verleihe den Promovierenden eine Stimme.

Die Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses im Landeshochschulgesetz betrifft nicht nur die Promotionsphase. Eine wichtige Neuerung ist das Tenure-Track-Verfahren. Jetzt ist es möglich, die Berufung auf eine Juniorprofessur mit der Zusage zu verbinden, den Nachwuchswissenschaftler oder die Nachwuchswissenschaftlerin nach sechs Jahren und einer positiven Evaluation auf eine volle Professur zu übernehmen. „Das verbessert die Planbarkeit wissenschaftlicher Karrieren erheblich“, bewertet Dr. Schmidt-Eisenlohr diese Änderung.

 

„Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, haben sich in den vergangenen Jahren sehr positiv entwickelt“, berichtet Dr. Schmidt-Eisenlohr. Längst seien es keine reinen Fachhochschulen mehr, sondern Orte der Lehre, der angewandten Forschung und der Weiterbildung zusammen mit der Wirtschaft. Dieser Entwicklung trage die Novelle Rechnung. „Eine wichtige Rolle wird dabei in Zukunft der neu eingeführte Weiterbildungsbachelor spielen.“, so Dr. Schmidt-Eisenlohr.

„Einen mutigen Schritt voran geht Baden-Württemberg mit der ‚Experimentierklausel‘, dem Promotionsrecht für Zusammenschlüsse von Hochschulen für angewandte Wissenschaften“, sagt Dr. Schmidt-Eisenlohr. Im Landeshochschulgesetz hat Grün-Rot eine Möglichkeit geschaffen, einem forschungsstarken Verbund aus Hochschulen für einen befristeten Zeitraum ein thematisch gebundenes Promotionsrecht zu verleihen. „Ich bin zuversichtlich, dass diese Option in den nächsten Jahren mit Leben gefüllt werden wird.“, so Dr. Schmidt-Eisenlohr. Auch für die Erleichterung der Kooperationen zwischen Hochschulen und Universitäten bei Promotionsverfahren enthält die Novelle Verbesserungen.

„Die vor kurzem fünf Jahre alt gewordene Duale Hochschule Baden-Württemberg ist etwas ganz besonders. Nur hier im Land haben wir einen Hochschultypus, der speziell auf das duale Studium ausgerichtet ist – und dabei klar Hochschule ist“, sagt Dr. Schmidt-Eisenlohr. Deshalb sei es wichtig, dass das novellierte Landeshochschulgesetz die Duale Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) als übergreifende Hochschule stärke. Nach Rückmeldungen in der Anhörungsphase habe es hier noch Nachbesserungen gegeben, die Interessen der einzelnen Standorte und eine Stärkung der DHBW ausgleichen.

„Die DHBW wird weiter ihre lokalen Stärken ausspielen können – und profitiert zugleich davon, unter dem Dach der starken Marke DHBW zu stehen.“, beschreibt Dr. Schmidt-Eisenlohr das neue Zusammenspiel zwischen DHBW-Zentrale und den Studienakademien. Er verweist darauf, dass auch auf Drängen der Fraktion GRÜNE eine Organisationsuntersuchung bei der DHBW anlaufe, um diese Prozesse weiter zu optimieren.

Von den ersten Überlegungen bis zum neuen Gesetz dauerte es fast zwei Jahre, in denen es immer wieder intensive Diskussionen mit Hochschulen, Beschäftigten und Studierenden gab. Dr. Schmidt-Eisenlohr bewertete in seiner heutigen Plenarrede diesen langen Weg des intensiven Dialogs beim Landeshochschulgesetz als „manchmal mühsam, aber es zahlt sich aus den zu gehen!“. Nur so sei es möglich, ein passgenaues, unbürokratisches Gesetz zu bekommen. Als Beispiele für Änderungen, die sich erst im Verfahren ergeben hatten, nannte er die Abschaffung der verbindliche Orientierungsprüfung, die Abschaffung der Promotionshöchstdauer sowie den Verzicht auf die ursprünglich vorgesehene Verpflichtung, Prüfungsgebühren zu erheben. „Auch beim Thema Hochschulräte haben wir zugehört und sind zu einer guten Lösung gekommen, indem wir die Kompetenzen klar trennen“, so Dr. Schmidt-Eisenlohr.

 

Quelle: PM vom 27.03.2014

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