EuGH kippt Vorratsdatenspeicherung

EU-Richtlinie muss abgeschafft werden

In seinem heutigen Urteil hat der Europäische Gerichtshof die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als unverhältnismäßig eingeordnet, damit muss die Richtlinie abgeschafft werden.

Die Richtlinie schreibt vor, dass Telekommunikationsanbieter die Metadaten aller Kunden, unabhängig von einem vorliegenden Tatverdacht,  zwischen sechs Monate und zwei Jahre speichern müssen.  Zu den Metadaten gehören Ort, Zeit, Dauer, Teilnehmer und Art der Kommunikation (Anruf über Festnetz, Mobilfunknetz oder IP, SMS oder E-Mail), ihre Speicherung sollte die Strafverfolgung verbessern.  Ein Blick auf die Fakten zeigt jedoch, dass dieser tiefe Eingriff in das Menschenrecht auf Datenschutz und Privatsphäre zu keiner erkennbaren Verbesserung geführt hat. Diese Unverhältnismäßigkeit hatten wir Grüne und viele BürgerrechtlerInnen seit Jahren aufgezeigt und eine Abschaffung der anlasslosen Vorratsdatenspeichtrung gefordert.

Nach dem Urteil des EuGH muss die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat nun europaweit abgeschafft werden. Jan Philipp Albrecht, innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament zeigte sich erfreut: „das Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die Unvereinbarkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung mit den EU-Grundrechten ist ein Befreiungsschlag für die Bürgerrechte!“.

Das es so lange dauern musste bis die europäischen Bürgerinnen und Bürger rechtliche Klarheit über diesen massiven Verfassungs- und Vertragsbruch bekommen, ist enttäuschend. Vor allem für die Bundesregierung und die Europäische Kommission, die sich noch immer für die Vorratsdatenspeicherung sowie weitere anlasslose Überwachungsmaßnahmen, etwa im Rahmen eines Fluggastdatensystems einsetzen, ist das Urteil peinlich. Diese Politik muss nun ein Ende haben, denn: Bürgerrechte zählen, europaweit!

 

Quelle: PM vom 08.04.2014

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