MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel: „Mit dem von Grün-Rot beschlossenen neuen Gesetzentwurf für Wohnformen, Teilhabe und Pflege fördern wir Selbstbestimmung und Lebensqualität der Menschen mit Hilfe- und Unterstützungsbedarf.“
Nachdem das Kabinett in dieser Woche den Entwurf für ein neues Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz beschlossen hat, fordert auch die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Frauenpolitische Sprecherin von Bündnis90/Die Grünen im Stuttgarter Landtag, Charlotte Schneidewind-Hartnagel die Bundesregierung zu umfassenden Reformen in der Pflege auf: „Wir brauchen dringend ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Pflege. Unsere Gesellschaft wird immer älter und es gibt immer mehr Pflegebedürftige. Grün-Rot hat, anders als die Bundesregierung, ein schlüssiges Konzept vorgelegt, wie sie mit den damit einhergehenden Herausforderungen umgehen will. Ebenso wie Sozialministerin Katrin Altpeter fordert Schneidewind-Hartnagel, die sich schon wiederholt mit dem Thema Pflege auseinandergesetzt hat, eine ehrliche Debatte über die künftige Ausgestaltung und Finanzierung der Pflegeversicherung. Vor allem die Frage, ab wann ein Mensch als pflegebedürftig gilt und Anspruch auf Unterstützung durch die Pflegekasse hat, sei weiter offen.
Sozialministerin Altpeter zufolge ist es, entgegen anderslautender Beteuerungen der Bundesregierung, nicht gelungen, mit dem im Juni 2012 beschlossenen Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG), angemessen auf die Herausforderungen in der Pflege zu reagieren. „Ein körperlich fitter, aber dementer älterer Herr ist nicht pflegebedürftig, auch wenn er immer vergisst, die Herdplatte auszumachen oder den Wasserhahn zuzudrehen. Geht es nach der Bundesregierung bekommt er keine Unterstützung“, wie Schneidewind-Hartnagel feststellt. Ein solcher Pflegebedürftigkeitsbegriff sei angesichts der Zunahme von Demenzerkrankungen nicht länger haltbar.
Gute Vorschläge für eine grundlegende Reform der Pflege liegen laut Schneidewind-Hartnagel auf dem Tisch. Der Vorschlag für eine Bürgerversicherung ermögliche durch eine solidarisch verbreiterte Einnahmebasis langfristig die finanziellen Voraussetzungen für die Umsetzung bedarfsgerechterer Leistungen in der Pflege, auch auf der Basis eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. „Eine auf die demographische Entwicklung ausgerichtete Pflegeinfrastruktur könne dadurch finanziert werden, die den Menschen mit Unterstützungsbedarf die Hilfe zur Verfügung stellt, die sie wirklich benötigen“, so Schneidewind-Hartnagel weiter.
Die grün-rote Landesregierung stelle sich anders als die Bundesregierung der Verantwortung, die Pflege den veränderten gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen und die Unterstützung und die Sicherung der Teilhabe für Pflegebedürftige auszuweiten. Schneidewind-Hartnagel: „Mit dem in dieser Woche vom Kabinett beschlossenen „Gesetzesentwurf für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege“ ebnen wir den Weg für neue Wohnformen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf und Menschen mit Behinderung. Dazu gehören etwa ambulant betreute Wohngemeinschaften.“ Die Menschen wollten heute nicht mehr nur zwischen Heim oder häuslicher Pflege wählen, sondern so lange wie möglich und so selbstbestimmt wie möglich in einer häuslichen Umgebung leben. „Mit dem neuen Heimrecht reagieren wir auf diesen berechtigten Wunsch und stellen gleichzeitig gesetzlich sicher, dass die Qualität der Pflege und Betreuung umso mehr überwacht wird, je weniger der Einzelne dazu selbst in der Lage ist.“
PM vom 17.06.2013
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