Unsere Fraktion steht hinter diesem Grundsteuermodell, wo es bei dem Steuergegenstand nur noch um den Grund und Boden geht.
Anders als in der Vorlage erwähnt, wurde das Bodenwertmodell nicht allein von der Landespolitik bestimmt, sondern maßgeblich durch Forderungen von kommunalen Landesverbänden (Städtetag, Landkreistag, Gemeindetag) und vielen Bürgermeistern unterstützt.
Das Bodenwertmodell ist einfacher zu handhaben und mit weniger Bürokratie behaftet. Allein in Sinsheim gibt es rund 9400 Wohngebäude und davon sind 6300 Gebäude Einfamilienhäuser. Es gibt über 500 ungenutzte Baugrundstücke, des Weiteren gibt es noch eine Vielzahl von Industriebauten, öffentliche Gebäude usw.
Wenn man für die Bewertung der Grundsteuer noch zusätzliche Angaben zu jedem einzelnen Gebäude machen sollte, würden solche Bewertungsverfahren wesentlich komplizierter werden, vermutlich wegen der schieren Menge fehlerhafter Bewertungen und dann entsprechend noch anfechtbarer.
Für unsere Stadt sehen wir Grüne mit der Einführung des neuen Grundsteuermodells die Chance, dass ungenutzte und gut erschlossene Baugrundstücke in Sinsheim in den nächsten Jahren schneller mobilisiert werden könnten, d.h. dem Markt wieder zugefügt werden.
Mit dem heutigen Grundsteuermodell wird die Flächennutzung pro Kopf besteuert. Die Idee, welche dahintersteht, ist die Besteuerung des Flächenverbrauchs.
Wer ein Mehrparteienhaus besitzt, kann die Grundsteuerlast auf viele Mietende verteilen, während Besitzende von Einfamilienhäusern auf der gleichen Fläche und in derselben Bodenrichtwertzone die Steuerlast pro Flächeneinheit allein tragen.
Für uns Grüne ist wichtig, dass die Bürger und Bürgerinnen verstehen, dass die Bodenrichtwerte vom Gutachtergremium nicht einfach erfunden wurden, sondern eben durch die Analyse von Lage und Grundstück-Kaufpreisen der letzten Jahre entstanden sind. Die Bodenrichtwerte bilden nur den momentanen Markt ab und bilden aber nicht den eigentlichen Immobilienwert.
Wie in der Vorlage zu lesen, es ist zu erwarten, dass es durch die Grundsteuerreform zu massiven Verschiebungen der Grundsteuer kommen wird. Insbesondere kleine Häuser auf großen Grundstücken werden durch die Reform gegenüber „Industrie-Grundstücken“ mit deutlich geringeren Bodenrichtwerten benachteiligt. Hier braucht es noch Nachbesserungen.
Unsere Fraktion unterstützt daher einen Vorschlag aus dem Gutachtergremium kommend, bei einer möglichen Überarbeitung des Grundsteuermodells, zum einen für die Industrie-Grundstücke und zum anderen für die bewohnten Grundstücke zwei getrennte Hebesätze für die Kommunen zu schaffen.
Eine Art Grundsteuer B1 und Grundsteuer B2. Wir könnten dann im Nachgang, die vom Gesetzgeber vorgesehene Grundsteuer C für nicht bebaute Grundstücke einführen.
Mit einem einzigen Hebesatz für die Grundsteuer B hat man als Kommune weniger Steuermöglichkeiten bei geplanter Aufkommensneutralität um die schon erwähnte Ungleichheit fairer zu gestalten. Mit zwei getrennten Hebesätzen wäre es leichter die Steuerlast zu verteilen.
Wir erwarten, dass unsere Verwaltungsspitze entsprechende Vorschläge zur Verbesserung des Ausgleiches der Steuerlast im nächsten Städtetag einbringt und wir hoffen, dass die entsprechenden kommunalen Verbände in naher Zukunft gemeinsam mit dem Gesetzgeber vielleicht nochmal in die Feinarbeit gehen wird.
Zum AFD-Antrag:
Die notwendige Grundsteuerreform beinhaltet keine Steuererhöhung im eigentlichen Sinn. Sie ist auch keine willkürliche Steuer wie es etwa bei dem vorliegenden AFD-Antrag zwischen den Zeilen durchklingt. Die Forderung in dem Antrag der AFD liegen klar außerhalb unserer Kompetenz als Kommunalparlament. Hier in dem Gemeinderat wird nicht das Landesgrundsteuergesetz beschlossen, das weiß natürlich auch die AFD ganz genau.
Meiner Meinung nach geht es in dem Antrag nur darum einen lauten Punkt in der Öffentlichkeit zu setzen, vielleicht auch die Bevölkerung bewusst etwas zu verunsichern. Wir lehnen diesen Antrag ab.
Wir Grüne sind selbstverständlich für Steuergerechtigkeit und wir werden in den nächsten 11 Wochen alles daransetzen, dass dieses Thema wie Reform der Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer am 23. Februar ganz oben auf der Agenda zur Wahl stehen wird.
Die Grundsteuer ist eine sehr wichtige Einnahmequelle für die Stadt Sinsheim. Für das kommende Haushaltsjahr rechnet die Stadtverwaltung mit aufkommensneutralen Einnahmen durch die Grundsteuer A und B von knapp 5,2 Millionen Euro, welche dringend benötigt werden.
Wir als gewählte Stadträtinnen und Stadträte sind verpflichtet, dass die finanzielle Handlungsfähigkeit in unserer Stadt gewährleistet wird. Wir stimmen als Fraktion unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte geschlossen zu.
Jens Töniges für die Fraktion
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