Am Freitag, den 05.10.2018 gab es Grund zum Feiern. Das Oberlandesgericht Münster entschied, dass der Hambacher Forst vorerst nicht für die Braunkohle gerodet werden darf. Auch das zuerst ausgesprochene Demonstrationsverbot…
Am Freitag, den 05.10.2018 gab es Grund zum Feiern. Das Oberlandesgericht Münster entschied, dass der Hambacher Forst vorerst nicht für die Braunkohle gerodet werden darf. Auch das zuerst ausgesprochene Demonstrationsverbot…
Diese Seite nutzt das freie Wordpress-Theme Urwahl3000. Erstellt mit ❤ von Design & Kommunikation im modulbüro.