Mit einer neuen Prämie belohnt Grün-Rot die Pflege von Streuobstbäumen mit 15 Euro pro Baum – Anträge sind ab sofort möglich.
„Streuobstwiesen sind ein wertvolles Stück Heimat – auch für viele bedrohte Tier- und Pflanzenarten, die hier noch einen Rückzugsort finden. Diese einzigartige Kulturlandschaft mit ihren vielfältigen, gesunden Produkten wollen wir erhalten, indem wir ihre fachgerechte Pflege auch finanziell honorieren“, wie Charlotte Schneidewind-Hartnagel, Verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag sagt. Pro Baum und Jahr beträgt die Förderung 15 Euro. Die Baumschnittprämie kann zweimal innerhalb von fünf Jahren ausgezahlt werden. Ab sofort können Interessierte einen Antrag beim Regierungspräsidium Karlsruhe stellen. Zuständig ist die Abteilung 3 – Landwirtschaft, Ländlicher Raum, Veterinär- und Lebensmittelwesen. Die Anträge können unter www.streuobst-bw.info heruntergeladen und ausgefüllt werden. Antragsteller können Aufpreisinitiativen, Gemeinden, Vereine, Mostereien, Landschaftserhaltungsverbände, aber auch Gruppen von Privatpersonen sein. „Damit wollen wir dazu anregen, Netzwerke vor Ort zu bilden und das Engagement für die Streuobstwiesen zu bündeln“, erklärt Schneidewind-Hartnagel. Die Frist für die Beantragung der Baumschnitt-Prämie des Landes läuft bis zum 15. Mai 2015.
Die Antragsgemeinschaften sollen dazu ein kleines Schnittkonzept vorlegen, das sich über fünf Jahre erstreckt. Die Antragschancen erhöhen sich durch Einhaltung einiger Kriterien wie Angaben zur Verwertung des Mahdgutes, Verzicht auf synthetische Pestizide und Düngemittel, der Anteil an Obstbäumen mit einer Stammhöhe über 1,60 Metern, Umweltbildungsaktivitäten beispielsweise mit Schulen, sowie faire Preise für die Bewirtschafter. „Damit schaffen wir Anreize, sich über den reinen Schnitt hinaus für die Kulturlandschaft zu engagieren“, so die Abgeordnete weiter.
„Wir sehen Streuobstwiesen als Teil des Markenkerns unserer ländlichen Räume. Sie sind touristisch attraktiv, liefern leckeres Tafelobst und Getränke und sind Teil einer nachhaltigen landwirtschaftlichen Produktion, die meist regional vertrieben und beworben wird“, erklärt Schneidewind-Hartnagel. Die Förderung sei ein wichtiger neuer Baustein zur nachhaltigen Bewirtschaftung und damit Erhaltung dieser Kleinode. Möglich wird sie durch einen Haushaltsantrag der Grünen, der den Etat für Streuobst um 1,5 Millionen Euro erhöht.
Die Wirkung des Programms soll weit über die Mindestförderperiode hinausreichen: „Schon mit zwei Schnitten innerhalb von fünf Jahren können Bäume für die nächsten Jahrzehnte revitalisiert werden. In den Haushaltsberatungen werden wir uns daher dafür einsetzen, die dafür zur Verfügung stehenden Mittel noch einmal deutlich aufzustocken.“ Mit vergleichsweise geringem Aufwand könne so ein relevanter Teil des Streuobst-Bestandes gesichert werden. „Grün-Rot verbindet damit Naturschutz, Heimat und Genuss in einer Hand. Auch in meinem Wahlkreis und meinem Betreuungswahlkreis Neckar-Odenwald gibt es viele Initiativen, Privatpersonen und Veranstaltungen rund um Steuobstwiesen und heimisches Obst. Ich freue mich, dass diese nun für die Landschaftspflege und zum Erhalt dieses Kulturgutes finanzielle Unterstützung erhalten“, so Schneidewind-Hartnagel.
Baden-Württemberg besitzt rund 120.000 ha Streuobstwiesen und damit die größten Bestände Europas. Diese weisen mit ihren über 5.000 Tier- und Pflanzenarten sowie über 3.000 Obstsorten eine der höchsten Werte biologischer Vielfalt in Europa aus.
.Die Schnittförderung ist Teil einer umfassenden Streuobstkonzeption der Landesregierung. Diese will die Pflege und Vermarktung von Streuobst fördern.
Weitere Informationen zur Schnittprämie unter: www.streuobst-bw.info > Förderung > Förderung Baumschnitt oder beim Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter 0711/126-2185. Auf der Seite können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.
Bild (mh): Das Bild zeigt MdL Charlotte Schneidewind-Hartnagel (rechts) beim Streuobstpflegetag in Neidenstein im März diesen Jahres
Quelle: PM vom 14.11.2014
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