Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Siesing,
sehr geehrtes Gremium,
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lehnt den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion ab.
Der Schutz von Natur und Landschaft besitzt für uns einen hohen Stellenwert. Gerade deshalb halten wir es für wichtig, naturschutzrechtliche Fragestellungen fachlich fundiert und verhältnismäßig zu bewerten. Nach unserem Kenntnisstand wurden die angesprochenen Veranstaltungen im Rahmen der Prüfung durch die zuständigen Fachbehörden ermöglicht. Die untere Naturschutzbehörde hat dabei deutlich gemacht, dass Veranstaltungen in diesem Bereich grundsätzlich möglich sind, sofern entsprechende Auflagen – etwa zum Bodenschutz – eingehalten werden. Zudem handelt es sich überwiegend um intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen mit vergleichsweise geringerer naturschutzfachlicher Bedeutung.
Fragen der Verkehrslenkung, des ruhenden Verkehrs oder wasserrechtlicher Belange fallen hingegen in die Zuständigkeit anderer Behörden und müssen dort entsprechend geregelt und kontrolliert werden. Wenn es hier Probleme gibt, müssen diese konkret angegangen werden – nicht über pauschale Verbotsforderungen.
(Die Forderung, „alle rechtlich zulässigen Maßnahmen“ auszuschöpfen, um Veranstaltungen grundsätzlich zu verhindern, halten wir daher für nicht zielführend. Statt pauschaler Verbote braucht es aus unserer Sicht klare Auflagen zum Bodenschutz, zur Verkehrslenkung sowie zu Park- und Erschließungskonzepten.)
Zudem erscheint uns die Argumentation des Antrags nicht konsistent. Der Antrag bezieht sich gezielt auf einzelne Flächen im Wiesental, obwohl sich auch andere Nutzungen innerhalb derselben Landschaftsschutzgebietskulisse befinden. So werden etwa Nutzungen im Bereich des Segelflugplatzes nicht thematisiert. Gleichzeitig kommt es auch bei anderen Großveranstaltungen regelmäßig zu erheblichem Parkdruck bis hinein in sensible Schutzgebiete, ohne dass daraus vergleichbare Verbotsforderungen abgeleitet werden.
Auch das Argument, sämtliche Veranstaltungen könnten auf den Festplatz verlagert werden, überzeugt uns nicht. Nicht jede Veranstaltungsform lässt sich auf einem asphaltierten Festplatz technisch sinnvoll umsetzen. Gerade mobile Angebote wie Zirkusse oder temporäre Freizeitangebote für Familien mit Kindern sind häufig auf geeignete Freiflächen angewiesen.
Statt einzelner Verbotsdebatten sollte daher vielmehr darüber gesprochen werden, welche geeigneten Flächen die Stadt perspektivisch für solche temporären Veranstaltungen bereitstellen kann.
Entscheidend ist aus unserer Sicht eine sachliche Abwägung im Einzelfall auf Grundlage fachlicher Kriterien und der Bewertung durch die jeweils zuständigen Behörden – und nicht ein pauschales Verbot einzelner Veranstaltungsformen.
Artikel kommentieren
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.